Hinweisgeberschutz
Seit dem 17. Dezember 2021 ist die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, anzuwenden. Sie wird seit dem 2. Juli 2023 durch das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen ergänzt (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG). Ziel der Richtlinie und des Gesetzes ist, Personen, die auf Verstöße hinweisen, vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben.
Meldestelle
Zur Umsetzung der Richtlinie und des Gesetzes haben wir eine externe „Meldestelle Hinweisgeberschutz“ eingerichtet. Sie können Hinweise telefonisch (+49 931 / 49 73 82 45), per E-Mail (hinweisgeber(at)corvo.de) oder schriftlich über das Formular der Webseite www.corvo.de/hinweisgeber abgeben.
Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität
- der hinweisgebenden Person,
- der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und
- der sonstigen in der Meldung genannten Personen.
Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind.